Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement Krause
Warum eine Detektei?
Die Beweisfrage hat bei der Erlangung seines Rechts eine entscheidende Bedeutung. Im strafrechtlichen Bereich sind es Organe wie z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft, die mit der Ermittlung der Sachverhalte und der Beweisbeschaffung betraut sind.
In vielen Bereichen des privaten Rechts hat unsere Rechtsordnung einen Konstruktionsfehler, in dem sie eine Ermittlungsinstanz nicht vorsieht. Denkt man z.B. an die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Sozialrecht, Urheberrecht, Mietrecht, Erbrecht, etc., dann fällt sofort auf, dass es hier in vielen Fällen nicht ausreicht einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Besonders dann, wenn der Sachverhalt nicht sicher feststeht, nicht alle Zeugen bekannt und befragt sind, jemand lügt oder die Beweislage insgesamt unklar ist.
In unklaren Fällen helfen oft nur die Recherchen nach Zeugen, das Befragen von Personen, die Durchführung von Observationen und allgemeinen Recherchen, sowie andere geeignete detektivische Maßnahmen. Derartige sind nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten und werden von diesen in der Regel auch nicht übernommen. Hier bedarf es einer kompetenten Detektei. Detekteien sind daher heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.
Abadek e.K. Detektei & Securitymanagement Krause
Flaspoete 54
44388 Dortmund
Tel.0231-60008502
Fax: 0231-60008503
Mobil:01577-2737556
info@abadek.de
http://www.abadek.de
Amtsgericht Dortmund HRA 14517
Mo. – Fr. 09:00.h-22:00.h
Sa. – So. 10:00.h-22:00.h
Link: http://www.abadek.de
Datum: 23.07.2011 21:06 / Autor: Abadek
Die Beweisfrage hat bei der Erlangung seines Rechts eine entscheidende Bedeutung. Im strafrechtlichen Bereich sind es Organe wie z.B. Polizei und Staatsanwaltschaft, die mit der Ermittlung der Sachverhalte und der Beweisbeschaffung betraut sind.
In vielen Bereichen des privaten Rechts hat unsere Rechtsordnung einen Konstruktionsfehler, in dem sie eine Ermittlungsinstanz nicht vorsieht. Denkt man z.B. an die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Sozialrecht, Urheberrecht, Mietrecht, Erbrecht, etc., dann fällt sofort auf, dass es hier in vielen Fällen nicht ausreicht einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Besonders dann, wenn der Sachverhalt nicht sicher feststeht, nicht alle Zeugen bekannt und befragt sind, jemand lügt oder die Beweislage insgesamt unklar ist.
In unklaren Fällen helfen oft nur die Recherchen nach Zeugen, das Befragen von Personen, die Durchführung von Observationen und allgemeinen Recherchen, sowie andere geeignete detektivische Maßnahmen. Derartige sind nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten und werden von diesen in der Regel auch nicht übernommen. Hier bedarf es einer kompetenten Detektei. Detekteien sind daher heute ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil bei der Beschaffung gerichtsverwertbarer Beweise.
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Datum: 23.07.2011 21:06 / Autor: Abadek
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